Stundenlohn Gebäudereinigung (Stand: 2023)
Der Stundenlohn für die Arbeit als Gebäudereiniger (auch „Reinigungskraft“
genannt) beträgt mindestens
13,00 Euro brutto.
Das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn.
Wie kommt das?
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben Tarifverträge abgeschlossen. Den Tariflohn für
- Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
- die Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen (auch Winterdienst)
und den Tariflohn für
-
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten
erkärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich.
Was bedeutet das?
Das bedeutet mit den Worten des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks:
„[Der Tariflohn gilt] in seinem Geltungsbereich auch [...] [für] nicht tarifgebundene
Arbeitgeber und Arbeitnehmer [...] [und] als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle
Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften.“