Tariflohn für die Arbeit als Reinigungskraft
Der Stundenlohn für Reinigungskräfte ist bundesweit geregelt.
Der bundesweite Mindestlohn für das Reinigen, Saubermachen und Putzen beträgt 11,55 Euro brutto (Stand: 2022).
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft haben Tarifverträge geschlossen. Den Tariflohn für
- Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
- die Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen (auch Winterdienst)
und den Tariflohn für
-
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten
hat die Bundesagentur für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt:
„Dadurch erstreckt [...] [sich der Tariflohn] in seinem Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk mit Sitz im Ausland. [Der Tariflohn] [...] gilt als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften“ (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.)
Den Stundenlohn für Reinigungskräfte hält der Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung fest.